Ladelösungen

 

Verwaltungen / Eigentümerschaften

Gibt es Lösungen für Miete und/oder Kauf der Ladestationen?
Ja, bei AGROLA können Ladestationen gekauft und/oder gemietet werden – und das zu sehr fairen Bedingungen.

Wie funktioniert die Abrechnung?
E-Mobilist:innen erhalten von AGROLA eine monatliche PDF-Rechnung. Die Stromkosten werden der Eigentümerschaft 1:1 gutgeschrieben.

Sind verschiedene Produkte von Ladestationen möglich?
Ja, zurzeit sind dies bei AGROLA: Easee, ZapTec und ICU von Alfen. Ein Mix ist möglich, aber nicht empfehlenswert.

Können Mieter:innen eigene Ladestation in die Ladelösung integrieren, wenn sie bereits eine haben?
Grundsätzlich ja, jedoch haben diese Ladestationen meistens limitierte Funktionen bei Kommunikation, Strommessung und Steuerung. Deshalb raten wir in den meisten Fällen davon ab und der Einzelfall muss jeweils geprüft werden.

Entstehen für Vermieter Grundkosten (abgesehen von der Investition in die Grundinstallation)?
Bei unseren Lösungen versuchen wir genau das zu vermeiden. Wir legen die zentralen Kosten möglichst auf die Dienstleistungspauschale der Endnutzer:innen um. Bei weniger als drei aktiven Ladestationen können aber für die Verwaltung/Eigentümerschaft Kosten für die Kommunikationsanbindung und das Lade-/Lastmanagement anfallen.

Ist ein Internetanschluss nötig?
Die Kommunikationsanbindung ist Teil der Grundinstallation. In den meisten Fällen planen wir ein WLAN- oder PLC-Netz, über welches die Ladestationen kommunizieren sowie einen separaten Mobilfunkrouter, falls nötig mit Aussenantenne.

Gibt es Vorgaben bezüglich vorgelagerter Installation (Marke/Typ)?
Es gibt keine Vorgaben, jedoch empfehlen wir pro ca. 20 Parkplätze* ein Flachbandkabel-Strang à 63 Ampere vorzusehen oder zumindest die dafür notwendigen Leerrohre. Ein Drittel, bis die Hälfte der Parkplätze sollte so vorbereitet werden.
*Bei Fahrzeugen gehobener Klasse können es auch nur 10 bis 20 Parkplätze sein.

Wird die vorgelagerte Installation durch AGROLA ausgeführt (gegen Bezahlung durch die Bauherrschaft) oder kann diese auch durch den schon am Objekt tätigen Elektroinstallateur ausgeführt werden?
Beides ist möglich: In jedem Fall arbeiten wir gerne mit Ihrem Hauselektriker zusammen. Bei einem Neubau empfehlen wir das sogar. Unsere Aufwände für die Koordination sind teilweise in einer Projektleitungsgebühr abgegolten.

Wieso muss ich eine monatliche Gebühr zahlen? Genügen nicht die Stromkosten?
Mit der Gebühr finanzieren wir etliche für Sie nützliche Dienstleistungen wie bspw. die Vernetzung der Ladestation, Möglichkeit Fernzugriff und Störungsbehebung sowie natürlich die Abrechnung:
Da meistens Allgemeinstrom verwendet wird, rechnen wir mit den E-Mobilist:innen ab und vergüten die Stromkosten der Eigentümerschaft. Wir sorgen für eine gerechte Verteilung der Kosten und des Stroms und stellen damit sicher, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird und helfen bei Stromspitzen, Kosten einzusparen.

Muss sich die Verwaltung um die Herausgabe von Ladeschlüsseln oder -karten kümmern?
Nein, als Verwaltung müssen Sie sich um gar nichts kümmern. Wir sorgen dafür, dass sich Ihr Aufwand in Grenzen hält. Sie lassen Ihren Mieter:innen einfach den Link für die Registrierung bei eMobility AGROLA zukommen, danach läuft alles automatisch:
Die Parkplatz-Nutzer:innen registrieren sich und bestellen eine kostenlose Ladekarte. AGROLA geht die Miet- und Dienstleistungsverträge ein, kümmert sich bei Mietladestationen um allfällige Reparaturen, übernimmt das Handling der kostenlosen Ladekarten und rechnet mit beiden Seiten ab.

Was muss ich als Verwaltung bei einem Mieterwechsel tun?
So gut wie nichts, denn wir kümmern uns um fast alles. Wir machen die Verträge, nehmen Mutationen vor, verschieben die Ladestationen und lagern sie falls nötig zwischenzeitlich ein. Zudem betreiben wir einen Kundendienst, ein Kundenportal und eine App, stellen Informationen zur Verfügung und vieles mehr.

Wie wird sichergestellt, dass nicht der eine Mieter auf Kosten des anderen lädt?
Für die Ladefreigabe ist eine Identifikation über die Ladekarte oder die App nötig. Die Ladekarte funktioniert auch beim öffentlichen Laden an über 120’000 Ladestationen europaweit. Die Mieter:innen erhalten für Ihre privaten und öffentlichen Ladungen nur eine Abrechnung.

Wie ist sichergestellt, dass genügend Strom zur Verfügung steht?
Das Lade-/Lastmanagement (LM) der AGROLA verteilt den Strom der zur Verfügung steht gerecht unter den ladenden Fahrzeugen. Zudem erfüllt es die Voraussetzungen der Netzbetreiber nach einer kontrollierten «Abschaltung» der Ladeinfrastruktur. Das AGROLA Lastmanagement ist auch für zukünftige Erweiterung oder bei Ersatz der Ladestationen geeignet, da es nicht ein proprietäres System darstellt, sondern für verschiedene Herstellerprodukte funktioniert.

  • Bitte bedenken Sie, dass das Durchschnittsauto in der Schweiz pro Tag 30 km fährt und so durchschnittlich lediglich 8 kWh pro Tag braucht. Auf 8 Stunden Ladezeit verteilt, entspricht dies einer Leistung eines gängigen Haartrockners.

Welchen Lade-Preis soll ich als Verwaltung einstellen?
Wir unterstützen Sie bei der Berechnung.

Was sind die wichtigsten Bedingungen aus den AGB die ich als Endnutzer:in einer AGROLA Ladelösung kennen muss?
Folgende Kapitel in den AGB könnten für Sie besonders relevant sein:

  • AGB Ladelösungen Kapitel 4.5: Exklusivität
  • AGB Ladelösungen Kapitel 4.10: Installationsanzeige und Bedürfnis-Koordination
  • AGB Ladelösungen Kapitel 7.1: Laufzeit und Kündigung
  • AGB Ladelösungen Kapitel 7.3: Abhängigkeit von Mietverträgen

 




Realisierung, Betrieb, Einstellmöglichkeiten bei einer AGROLA Ladelösung

Bei der Projektrealisierung, wohin wird die Ware geliefert?
Die Ware wird meist direkt an den hinzugezogenen Elektriker geliefert, teils auch direkt vor Ort.

Ein(e) Endnutzer:in in unserem Mehrfamilienhaus hat Probleme beim Laden. Wohin kann er/sie sich wenden?
Für Endnutzer:innen und Verwaltungen stehen zu Bürozeiten unterschiedliche Kontaktstellen bereit:

  • Endnutzer:innen:
    AGROLA eMobility > emobility(at)agrola.ch; 058 433 71 50
  • Verwaltung / Eigentümerschaft:
    AGROLA Charge > charge(at)agrola.ch; 058 433 81 71

Wie kann ich den Ladetarif anpassen?
Dies ist eine der zentralsten Funktionen des B2B-Kundenportals. Eine entsprechende Anleitung finden sie hier.

 

Endnutzer:innen einer Ladelösung:

Was kostet die Miete einer Ladestation?
Unsere Preise sind hier einsehbar. Im monatlichen Mietbetrag ist auch der Preis für das dafür nötige Dienstleistungspaket enthalten.

Was ist, wenn die Mietladestation kaputtgeht?
Die Kosten für eine Reparatur der Mietladestation übernimmt im Normalfall die AGROLA. Die AGROLA behält sich vor, auf die Versicherung der Mieter:innen zurück zu greifen oder bei Selbstverschulden auf die Mieter:innen selbst. Bei Fremdverschulden (Vandalismus) bittet die AGROLA Sie um Hinweise und Kooperation.

Was kostet der Kauf einer Ladestation?
Die aktuellen Preise finden Sie hier. Neben der Ladestation brauchen Sie auch ein «Charge owner» Dienstleistungspaket, deren monatlichen Kosten hier festgehalten sind.

Was sind die wichtigsten Bedingungen aus den AGB die ich als Endnutzer:in einer AGROLA Ladelösung kennen muss?
Folgende Bedingungen aus den AGB könnten für Sie besonders relevant sein:

  • 2 Einzelheiten zur Rechnungstellung
  • 2 Kündigung [Dienstleistungspaket]

Was sind die grössten Vorteile, wenn ich bei einer AGROLA Ladelösung angeschlossen bin?
Unsere Leistungen und Bedingungen sind fair, transparent und kundenorientiert:

  • Wir geben Preisvorteile weiter.
  • Falls Sie frühzeitig Kündigen müssen, verlangen wir nicht die Deckung der vollen Kosten, sondern nur einen Unkostenbeitrag und dies auch nur, wenn das gerechtfertigt ist.
  • Wir entwickeln unsere Lösung laufend weiter, was Ihnen längerfristig Vorteile bei den Möglichkeiten und Kosten bringt.
  • Sie können das Dienstleistungspaket bei längerer Abwesenheit (über einen Kalendermonat) pausieren.

 

Nutzung und Betrieb Ladelösung

Wie nutze ich die Ladestation an meinem Parkplatz?
Falls Sie dies noch nicht getan haben, verlangen Sie von Ihrer Verwaltung den Anmeldelink für die betreffende Liegenschaft. Darüber registrieren Sie sich oder melden sich an. Dort können Sie gleich rechtsgültig das Dienstleitungspaket bestellen und allenfalls auch eine Ladestation und Zubehör.

  • Wenn Sie an Ihrem Parkplatz schon eine Ladestation haben und am Standort angemeldet sind, finden Sie weitere Informationen zur Bedienung in der Kurzanleitung für Ihr Ladestationsmodell im Downloadbereich.

Ich ziehe weg und möchte meine Mietladestation und/oder mein Dienstleistungspaket fürs Laden kündigen.
Bitten Sie Ihre Verwaltung um den Austrittslink und nutzen Sie diesen um die Kündigung unter Angabe des Austritttermins zu «bestellen». Sollten Sie die Mindestdauer der Ladestationsmiete noch nicht erreicht haben, so wird je nach Umständen ein Unkostenbeitrag von bis zu Fr. 200.- fällig.

  • Die Umstände berücksichtigen folgende Gegebenheiten: War die Ladestation vor Ihnen bereits installiert? Ist ein Nachmieter bekannt der auch laden möchte?

 

Flottenbetreiber

Wie kann ich die Transaktionen von mehreren Karten getrennt einsehen, aber das ganze über eine Rechnung bezahlen?
Bitten Sie Ihre Mitarbeiter:innen, sich je eine Karte mit ihrer persönlichen Mailadresse zu bestellen. Danach melden Sie uns die Mailadressen zur Zusammenfassung in einer Sammelrechnung.

  • Falls die Konti unpersönlich sind und keine realen Mailadressen dahinterstehen, bitten wir Sie, sich einmal mit gültiger Mailadresse vollständig zu registrieren. Danach schicken Sie uns bitte eine Mail mit Anzahl Karten, Bezeichnung der Karten (Vorname- und Nachname) und die Mailadresse mit der Sie sich registriert haben. Gegebenenfalls können Sie uns auch eine alternative oder zusätzliche Abrechnungs-Mailadresse angeben.

 

Für technisch interessierte

Wie viel Leistung haben die Schnell-Ladestationen von AGROLA?
Die Schnell-Ladestationen von AGROLA erbringen eine Leistung von bis zu 320 kW und können auf Wunsch bis auf 384 kW erweitert werden.

Wie viel Leistung brauche ich für Zuhause?
Die handelsüblichen Ladestationen sind aktuell auf 11 respektive 22kW ausgelegt. Damit können grundsätzlich sämtliche Elektrofahrzeuge geladen werden.