Unterstützung beim Heizungswechsel

Finanzhilfen von Bund, Kantonen und Gemeinden

Finanzhilfen des Bundes

Der Bund hat die Förderung der erneuerbaren Energien an die Kantone delegiert. Selber fördert er Forschung und Entwicklung, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Projekte von nationaler Bedeutung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Energie.

Kantonale Förderung Holzenergie

Ein Grossteil der Kantone unterstützt den Bau von Holzfeuerungen mit Förderbeiträgen und gewährt Steuererleichterungen beim nachträglichen Einbau (Sanierung). Die Kantone verfügen über eigene Energiefachstellen und meist auch über regionale Energieberatungsstellen und Förderprogramme. Dank gesetzlichen Massnahmen, der Vorbildfunktion bei kantonalen Bauten, der Information und Beratung von Bevölkerung und Planern in Energiefragen sowie der Förderung von Massnahmen in den Bereichen rationelle Energienutzung, Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme tragen sie massgeblich zur Zielerreichung von EnergieSchweiz bei.

 

 

Förderprogramme in Gemeinden

Einige Gemeinden haben eigene Energieprogramme lanciert, in deren Rahmen auch Pellets-Heizungen gefördert werden können. Die Städte und Gemeinden haben eine wichtige Vorbildfunktion für Bevölkerung und Wirtschaft. Sie tragen die Verantwortung für gemeindeeigene Energieerzeugungsanlagen sowie für den Vollzug der kantonalen Vorschriften und des Bundesrechts. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde. Einen guten Überblick über die Förderprogramme nach Wohngemeinden leistet der Energiefranken der Zeitschrift Beobachter.

Wichtig! Das Gesuch für Förderbeiträge muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden.