
Was sich für PV-Anlagen 2026 geändert hat
Seit Januar 2026 gelten in der Schweiz mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die PV-Anlagen betreffen. Durch das neue Stromgesetz beziehungsweise die Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien per 1. Januar 2026 sind einige Neuregelungen in Kraft getreten, die Solaranlagen betreffen. Wir geben einen kleinen Überblick.
LEG – lokale Elektrizitätsgemeinschaften
Neu sind durch die veränderten Gesetzgebungen lokale Elektrizitätsgemeinschaften, sogenannte LEGs möglich. Das heisst, dass Verbraucher*innen im selben Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und in derselben Gemeinde selbst erzeugten Strom einander Strom verkaufen und abkaufen können.
Rückliefervergütung
Die Vergütung für eingespeisten PV-Strom richtet sich seit diesem Jahr nach dem vierteljährlichen gemittelten Marktpreis. Bisher bestimmten die vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität den Tarif für die Rückliefervergütungen. Für kleinere PV-Anlagen unter 150 kW gilt neu eine Mindestvergütung zwischen 1.2 bis 6 Rappen pro kWh, je nach Anlagengrösse. Ab 2027 richtet sich die Vergütung ausserdem nicht mehr nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis, sondern nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, was die Installation von Batteriespeichern attraktiv macht, um tiefe Abnahmetarife überbrücken und vermeiden zu können.
Einspeisemanagement
Hohe Solarstromanteile machen es notwendig, dass Flexibilitätsmechanismen existieren, um die Netzstabilität zu garantieren. Seit dem 1. Januar 2026 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass maximal 70 Prozent des Stroms, welcher von den Solaranlagen produziert wird, ins Verteilernetz eingespeist werden darf, sodass keine Überlastung des Netzes entsteht. Davon dürfen von den Netzbetreibern nur 3 Prozent abgeregelt werden, das heisst ohne Rückvergütung nicht ins Stromnetz eingespeist werden. Der Strom kann aber von den Anlagenbesitzer*innen über eine Energiemanagementsystem anderweitig genutzt werden: per Batteriespeicher, Laden des Autos oder weiteren Verwendungszwecken.

