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Fragen und Antworten zu Ladelösungen für Unternehmen & für Immobilien

Falls Sie dies noch nicht getan haben, verlangen Sie von Ihrer Verwaltung den Anmeldelink für die betreffende Liegenschaft. Darüber registrieren Sie sich oder melden sich an.

Anmelde- oder Registrationslink

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Einstieg und Bestellung

Durch Ihre Registrierung oder Anmeldung werden Sie automatisch für das Laden an diesem Standort freigeschalten. Danach können Sie gleich rechtsgültig das Dienstleitungspaket (auf Wunsch mit Verzögerung) und gegebenenfalls eine Ladestation bestellen – sowie alle Elemente aus dem Endnutzer*innen Angebot auswählen.

Die Ladekarte

Die Ladestation wird mit Ihrer persönlichen Ladekarte freigeschalten. Diese «AGROLA powercard» können Sie zudem an fast allen öffentlichen Ladestationen in der Schweiz und Europa nutzen und Sie erhalten jeweils monatlich eine detaillierte Abrechnung Ihrer Ladungen per Mail.

Für die Bestellung und Nutzung der Karte fallen keine Grundgebühren an. Verrechnet wird jeweils nur, was effektiv geladen wird.

Die E-Mob-App

Im Normalfall wird der Ladetarif von Ihrer Verwaltung festgelegt. Bitte fragen Sie dort allenfalls nach den aktuellen Preisen. AGROLA empfiehlt mit dem Ladetarif die Energiekosten möglichst genau zu decken. AGROLA hat jedoch keinen Einfluss auf den Tarif. Die Verantwortung für die Höhe des Tarifs, wie auch für dessen Anpassung liegt bei der Verwaltung / Eigentümerschaft.

In einzelnen Fällen überträgt die Verwaltung die Zähleradministration an AGROLA. In diesem Fall ist AGROLA dafür verantwortlich, dass die Energiekosten inklusive des Eigenverbrauchs der Anlage, sowie sämtlicher Kosten für Zählermiete, Netznutzung usw. durch den Ladetarif gedeckt sind.

Der Ladetarif

Im Normalfall wird der Ladetarif von Ihrer Verwaltung festgelegt. Bitte fragen Sie dort allenfalls nach den aktuellen Preisen. AGROLA empfiehlt mit dem Ladetarif die Energiekosten möglichst genau zu decken. AGROLA hat jedoch keinen Einfluss auf den Tarif. Die Verantwortung für die Höhe des Tarifs, wie auch für dessen Anpassung liegt bei der Verwaltung / Eigentümerschaft.

In einzelnen Fällen überträgt die Verwaltung die Zähleradministration an AGROLA. In diesem Fall ist AGROLA dafür verantwortlich, dass die Energiekosten inklusive des Eigenverbrauchs der Anlage, sowie sämtlicher Kosten für Zählermiete, Netznutzung usw. durch den Ladetarif gedeckt sind.

Verwaltungen / Eigentümerschaften

Ja, bei AGROLA können Ladestationen gekauft und/oder gemietet werden – und das zu sehr fairen Bedingungen.

E-Mobilist*innen erhalten von AGROLA eine monatliche PDF-Rechnung. Die Stromkosten werden der Eigentümerschaft 1:1 gutgeschrieben.


Ja, zurzeit sind dies bei AGROLA: Easee, ZapTec und ICU von Alfen. Ein Mix ist möglich, aber nicht empfehlenswert.


Grundsätzlich ja, jedoch haben diese Ladestationen meistens limitierte Funktionen bei Kommunikation, Strommessung und Steuerung. Deshalb raten wir in den meisten Fällen davon ab. Gerne prüfen wir aber Ihren Fall.

Bei unseren Lösungen versuchen wir genau das zu vermeiden. Wir legen die zentralen Kosten möglichst auf die Dienstleistungspauschale der Endnutzer*innen um.

Bei weniger als drei aktiven Ladestationen können aber für die Verwaltung/Eigentümerschaft Kosten für die Kommunikationsanbindung und das Lade-/Lastmanagement anfallen.


Die Kommunikationsanbindung ist Teil der Grundinstallation. In den meisten Fällen planen wir ein WLAN- oder PLC-Netz, über welches die Ladestationen kommunizieren sowie einen separaten Mobilfunkrouter, falls nötig mit Aussenantenne.

Es gibt keine Vorgaben, jedoch empfehlen wir pro ca. 20 Parkplätze* ein Flachbandkabel-Strang à 63 Ampere vorzusehen oder zumindest die dafür notwendigen Leerrohre. Ein Drittel bis die Hälfte der Parkplätze sollte so vorbereitet werden.

*Bei Fahrzeugen gehobener Klasse können es auch nur 10 bis 20 Parkplätze sein.


Beides ist möglich: In jedem Fall arbeiten wir gerne mit Ihrem Hauselektriker zusammen.

Bei einem Neubau empfehlen wir das sogar. Unsere Aufwände für die Koordination sind teilweise in einer Projektleitungsgebühr abgegolten.


Mit der Gebühr finanzieren wir etliche für Sie nützliche Dienstleistungen wie bspw. die Vernetzung der Ladestation, Möglichkeit Fernzugriff und Störungsbehebung sowie natürlich die Abrechnung.

Da meistens Allgemeinstrom verwendet wird, rechnen wir mit den E-Mobilist*innen ab und vergüten die Stromkosten der Eigentümerschaft. Wir sorgen für eine gerechte Verteilung der Kosten und des Stroms und stellen damit sicher, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird und helfen bei Stromspitzen, Kosten einzusparen.


Nein, als Verwaltung brauchen Sie sich um gar nichts mehr zu kümmern.

Wir sorgen dafür, dass sich Ihr Aufwand in Grenzen hält. Sie lassen Ihren Mieter*innen einfach den Link für die Registrierung bei eMobility AGROLA zukommen, danach läuft alles automatisch:

  • Die Parkplatz-Nutzer*innen registrieren sich und bestellen eine kostenlose Ladekarte.
  • AGROLA geht die Miet- und Dienstleistungsverträge ein, kümmert sich bei Mietladestationen um allfällige Reparaturen, übernimmt das Handling der kostenlosen Ladekarten und rechnet mit beiden Seiten ab.


So gut wie nichts, denn wir kümmern uns um fast alles.

Wir machen die Verträge, nehmen Mutationen vor, verschieben die Ladestationen und lagern sie falls nötig zwischenzeitlich ein. Zudem betreiben wir einen Kundendienst, ein Kundenportal und eine App, stellen Informationen zur Verfügung und vieles mehr.

Für die Ladefreigabe ist eine Identifikation über die Ladekarte (AGROLA powercard) oder die App (E-Mob-App) nötig. Die Ladekarte funktioniert auch beim öffentlichen Laden an über 250’000 Ladestationen europaweit.

Die Mieter*innen erhalten für Ihre privaten und öffentlichen Ladungen nur eine Abrechnung.


Das AGROLA Lade-/Lastmanagement (LM) verteilt den Strom der zur Verfügung steht gerecht unter den ladenden Fahrzeugen. Zudem erfüllt es die Voraussetzungen der Netzbetreiber nach einer kontrollierten «Abschaltung» der Ladeinfrastruktur.

Das AGROLA Lastmanagement ist auch für zukünftige Erweiterung oder bei Ersatz der Ladestationen geeignet, da es nicht ein proprietäres System darstellt, sondern für verschiedene Herstellerprodukte funktioniert.

  • Bitte bedenken Sie, dass ein Auto in der Schweiz pro Tag durchschnittlich 30 Kilometer fährt und so im Schnitt lediglich 8 kWh pro Tag braucht. Auf 8 Stunden Ladezeit verteilt, entspricht dies einer Leistung eines gängigen Haartrockners.

Wir unterstützen Sie bei der Berechnung, um Ihren individuell passenden Preis zu definieren.

Folgende Kapitel in den AGB könnten für Sie besonders relevant sein:

  • AGB Ladelösungen Kapitel 4.5: Exklusivität
  • AGB Ladelösungen Kapitel 4.10: Installationsanzeige und Bedürfnis-Koordination
  • AGB Ladelösungen Kapitel 7.1: Laufzeit und Kündigung
  • AGB Ladelösungen Kapitel 7.3: Abhängigkeit von Mietverträgen

Realisierung, Betrieb, Einstellmöglichkeiten bei einer AGROLA Ladelösung

Die Ware wird meist direkt an den hinzugezogenen Elektriker geliefert, teils auch direkt vor Ort.

Für Endnutzer*innen und Verwaltungen stehen zu Bürozeiten unterschiedliche Kontaktstellen bereit:

Dies ist eine der zentralsten Funktionen des B2B-Kundenportals. Eine entsprechende Anleitung finden sie im Bereich Downloads oder wir stellen Sie Ihnen persönlich zu.

Endnutzer*innen einer Ladelösung

Unsere Preise sind auf der Bestellseite einsehbar. Im monatlichen Mietbetrag ist auch der Preis für das dafür nötige Dienstleistungspaket enthalten.

Die Kosten für eine Reparatur der Mietladestation übernimmt im Normalfall die AGROLA.

Die AGROLA behält sich vor, auf die Versicherung der Mieter*innen zurückzugreifen oder bei Selbstverschulden auf die Mieter*innen selbst. Bei Fremdverschulden (Vandalismus) bittet die AGROLA Sie um Hinweise und Kooperation.

Die Preise sind auf der Bestellseite einsehbar. Neben der Ladestation brauchen Sie auch ein gültiges Dienstleistungspaket, welches monatlich in Rechnung gestellt wird.

Folgende Bedingungen aus den AGB für Endnutzer:innen von Charge IMMO könnten für Sie besonders relevant sein:

Links zu den AGBs:

AGB Ladeloesungen Ladestationskauf

AGB Ladelösungen Ladestationsmiete

Besonders relevante Absätze:

  • § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
  • § 5 Entschädigung und Rechnungsstellung

Unsere Leistungen und Bedingungen sind fair, transparent und kundenorientiert:

  • Wir geben Preisvorteile weiter.
  • Falls Sie frühzeitig kündigen müssen, verlangen wir nicht die Deckung der vollen Kosten, sondern nur einen Unkostenbeitrag und dies auch nur, wenn das gerechtfertigt ist.
  • Wir entwickeln unsere Lösung laufend weiter, was Ihnen längerfristig Vorteile bei den Möglichkeiten und Kosten bringt.
  • Sie können das Dienstleistungspaket bei längerer Abwesenheit pausieren.

Nutzung und Betrieb einer Ladelösung

Wenn Sie an Ihrem Parkplatz schon eine Ladestation haben und am Standort angemeldet sind, finden Sie weitere Informationen zur Bedienung in der Kurzanleitung für Ihr Ladestationsmodell in unserem Downloadbereich.

Bitten Sie Ihre Verwaltung um den Austrittslink und nutzen Sie diesen um die Kündigung unter Angabe des Austritttermins zu «bestellen».

Sollten Sie die Mindestdauer der Ladestationsmiete noch nicht erreicht haben, so wird je nach Umständen ein Unkostenbeitrag von bis zu Fr. 200.– fällig.

  • Die Umstände berücksichtigen folgende Gegebenheiten: War die Ladestation vor Ihnen bereits installiert? Ist ein Nachmieter bekannt, der auch laden möchte?

Immer informiert bleiben.